Schadstoffe wie Asbest (TRGS 519) oder alte künstliche Mineralfasern (TRGS 521) in Fassadenplatten, Dacheindeckungen oder Isolierungen erfordern höchste Sorgfalt. Bei unsachgemäßem Rückbau können gesundheitsschädliche Fasern freigesetzt werden.
Wir führen Ihre Sanierung streng nach den aktuellen Richtlinien der TRGS 519 und 521 durch. Unser spezialisiertes Team verfügt über die notwendigen Sachkundenachweise und die technische Ausrüstung, um Schadstoffe sicher zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Ihr Schutz und eine rechtssichere Dokumentation stehen dabei an oberster Stelle.